Wer benötigt einen Nachweis über die Luftdichtheit?

Ob Sie für Ihren Neubau/ Ihr Sanierungsvorhaben einen Luftdichtheitsnachweis benötigen hängt davon ab, ob dieser in dem für Ihr Bauvorhaben angefertigten Wärmeschutznachweis (EnEV-Berechnungsnachweis) angesetzt wurde.  Sofern ein Luftdichtheitsnachweis erfolgt, kann der Wärmeschutz mit einem Abminderungsfaktor berechnet werden, was sich vorteilhaft auf das Ergebnis auswirkt. Bei den heute einzuhaltenden Grenzwerten, insbesondere bei Effizienzhäusern lassen sich die benötigten Werte so leichter erreichen.

Quelle: Wikipedia

Gesetzliche Vorgabe

Das Ziel eines jeden Bauvorhabens sollte es sein, eine optimale Wohnbehaglichkeit zu erreichen und die dafür eingesetzte Energie zu minimieren. Dazu ist es notwendig, eine relativ luftdichte Außenhülle an jedem Gebäude zu schaffen. In der deutschen DIN 4108, Teil 7, etwa wird der „Einbau einer luftundurchlässigen Schicht über die gesamte Fläche“ gefordert. Die DIN setzt verbindliche Grenzwerte für die Luftwechselrate n50 fest, somit hat ein neues Gebäude den Anspruch auf eine gewisse Luftdichtigkeit, welche durch die Differenzdruckmessung nachgewiesen werden kann. Jedes Gebäude muss nach heutigem Standard eine geplante, lückenlose, dichtende Ebene zwischen Innen- und Außenbereich aufweisen. Dies wird mit zunehmenden Dämmstoffstärken immer wichtiger, da der Wärmedurchgang über Transmission durch gut gedämmte Bauteile zwar sehr gering ist, aber seine Effizienz verliert, wenn ein großer Teil der zugeführten Energie durch Konvektion über Leckagen verlorengeht. Die Leckageortung im Rohbauzustand mit Hilfe eines im Gebäude erzeugten Unterdruckes lässt Leckagen erkennen. Diese können ohne großen Aufwand vor dem Einbau der Beplankungen behoben werden. Es lässt sich somit nachhaltig Energie einsparen und die Gefahr von Bauschäden und Herabsetzung der Dämmwirkung durch Kondensation in den Dämmstoffen während der Winterperiode reduzieren.

Genormt ist das Differenzdruckverfahren in der ISO 9972:1996 und der darauf aufbauenden EN 13829 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden. Differenzdruckverfahren laut DIN EN 13829:2001-02.[1]

 

Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

Wir führen für Sie Blower-Door-Test ab 250,- € zzgl. MwSt. durch.